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Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Vom 11.8.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 43 vom 17.8.2010.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1393)

A. Ziel

Die Vorgaben der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) ­ Dienstleistungsrichtlinie ­ erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt, die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen, ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen enthält darüber hinaus besondere Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung der Fachkunde von Dienstleistungserbringern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, denen die Erbringung des Nachweises fehlender Fachkunde ermöglicht werden muss. Auch diese Vorgaben waren umzusetzen.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der Richtlinien für den Bereich des Bundesumweltrechts um und basiert wesentlich auf den Ergebnissen der zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten und von dieser vorgeschriebenen systematischen Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts (so genannte Normenprüfung). Dies betrifft das Abwasserabgabengesetz, das Batteriegesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Umweltauditgesetz.

Änderungen waren insbesondere hinsichtlich des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen und der Anerkennung ausländischer Zulassungen und Nachweise notwendig. Darüber hinaus war eine Entscheidung über die Verfahrensabwicklung über den einheitlichen Ansprechpartner nach Artikel 6 der Dienstleistungsrichtlinie und über die elektronische Verfahrensabwicklung nach Artikel 8 der Dienstleistungsrichtlinie zu treffen. Eine Genehmigungsfiktion, etwa infolge eines Antrags auf Bekanntgabe als Sachverständiger, nach Maßgabe des Artikels 13 Absatz 4 der Dienstleistungsrichtlinie kommt in den Fällen nicht in Betracht, in denen dem Staat eine besondere Überwachungs- und Garantiefunktion hinsichtlich der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften zukommt. Dies betrifft etwa die Tätigkeit von bekanntgegebenen Sachverständigen, die die Einhaltung von Emissions- und Immissionsgrenzwerten überprüfen. Hier gebieten es zwingende Gründe des Umweltschutzes, von einer Genehmigungsfiktion abzusehen. Eine Genehmigungsfiktion nach Maßgabe des Artikels 13 Absatz 4 der Dienstleistungsrichtlinie ist lediglich im Bereich der Transportgenehmigung im Abfallrecht vorgesehen. Schließlich stellt die Festlegung von Bearbeitungsfristen eine Verfahrensabwicklung in einem angemessenen Zeitraum sicher.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/1393 19.04.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/1904 02.06.2010 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/2061 11.06.2010 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. Mai bis 10. Juni 2010)
17/2148 16.06.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze