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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Vom 25.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 39 vom 30.6.2005.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5220)

A. Ziel

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der die Bundesregierung oder das zuständige Bundesministerium beratenden Gremien "Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit" (TAA) und "Störfall-Kommission" (SFK) zu einer "Kommission für Anlagensicherheit" (KAS) geschaffen.

B. Lösung

Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG müssen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) geändert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5220 7.4.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5443 10.5.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze