Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

Vom 26.10.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 54 vom 31.10.2007.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5334)

A. Ziel

Das VN-Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen soll in das nationale Recht umgesetzt werden. Dafür bedarf es einer Änderung des deutschen Strafrechts. Die Vorgabe des Übereinkommens, bereits den Besitz von radioaktivem Material und das Anfertigen oder Besitzen einer Vorrichtung unter Strafe zu stellen, wenn der Täter dabei beabsichtigt, den Tod, eine schwere Körperverletzung oder bedeutende Sach- oder Umweltschäden zu verursachen, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht vollständig abgedeckt.

B. Lösung

Änderung der §§ 309 und 310 des Strafgesetzbuches (StGB).

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5334 11.05.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5936 04.07.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze