Hier ist das Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5334)
AnzeigeA. Ziel
Das VN-Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen soll in das nationale Recht umgesetzt werden. Dafür bedarf es einer Änderung des deutschen Strafrechts. Die Vorgabe des Übereinkommens, bereits den Besitz von radioaktivem Material und das Anfertigen oder Besitzen einer Vorrichtung unter Strafe zu stellen, wenn der Täter dabei beabsichtigt, den Tod, eine schwere Körperverletzung oder bedeutende Sach- oder Umweltschäden zu verursachen, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht vollständig abgedeckt.
B. Lösung
Änderung der §§ 309 und 310 des Strafgesetzbuches (StGB).
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5334 | 11.05.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5936 | 04.07.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):