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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Vom 26.4.2006, verkündet in Jahrgang 2006 Nr. 21 vom 29.4.2006.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Verbot von Naturalrabatten an Apotheken, Abschlag von 5 v.H. beim Apothekenabgabepreis für generikafähige Arzneimittel, keine Erhöhung der Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel für 2 Jahre, Förderung echter pharmazeutischer Innovationen, die nicht Festbetragsregelungen unterliegen; Änderung des Festbetragssystems, Neuregelung der Verordnungspraxis des Arztes, Umstellung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen von dem Bezug je Mitglied auf den Bezug je Versicherten in den Jahren 2006 und 2007.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze