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Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften

Vom 15.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 67 vom 21.12.2011.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5224)

A. Ziel

Mit dem Gesetz sollen die neuen Regelungen der Europäischen Union zur Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Danach werden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch soll in automatisierter Form erfolgen.

B. Lösung

Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Die Gesetzesänderung wird zum Anlass genommen, weitere Regelungen im Bundeszentralregistergesetz, der Justizverwaltungskostenordnung und in der Gewerbeordnung anzupassen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/5224 23.02.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7415 20.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze