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Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts

Vom 17.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 36 vom 23.7.2001.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6043)

A. Ziel

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung zum Altersvermögensgesetz die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Zustimmung zu diesem Gesetz die im Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz ­ AVmEG) geregelte Hinterbliebenenversorgung verbessert und die Zuständigkeit der Bundesknappschaft neu geregelt wird.

B. Lösung

Die nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkomponente wird für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte erhöht.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten, der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingefroren worden ist, bleibt auf Dauer dynamisiert.

Die Änderungen werden auch in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte nachvollzogen.

Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft wird im Leistungsfall auf alle Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung ausgedehnt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6043 15.5.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/6178 30.5.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/6181 30.5.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze