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Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums

Vom 23.7.2004, verkündet in Jahrgang 2004 Nr. 39 vom 28.7.2004.

Durch das Gesetz wird eine Alkopopsteuer auf bestimmte branntweinhaltige MischgetrÄnke eingeführt, die höher liegt als die ansonsten übliche Branntweinsteuer. Erfasst werden die meisten MixgetrÄnke aus Branntwein und alkoholfreien oder -armen GetrÄnken, die fertig abgefüllt verkauft werden. Das Steuermehraufkommen soll die Bundeszentrale für gesundheitliche AufklÄrung zur Finanzierung von SuchtprÄvention erhalten. Weiter ist vorgesehen, dass Alkopops mit einem Hinweis versehen werden müssen, dass die Abgabe an Jugendliche verboten ist. Außerdem wird die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und die Mindestgröße einer Zigarettenpackung auf 17 Stück festgelegt.


Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums im WWW zu finden:

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Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Durch das Gesetz wird eine Alkopopsteuer auf bestimmte branntweinhaltige MischgetrÄnke eingeführt, die höher liegt als die ansonsten übliche Branntweinsteuer. Erfasst werden die meisten MixgetrÄnke aus Branntwein und alkoholfreien oder -armen GetrÄnken, die fertig abgefüllt verkauft werden. Das Steuermehraufkommen soll die Bundeszentrale für gesundheitliche AufklÄrung zur Finanzierung von SuchtprÄvention erhalten. Weiter ist vorgesehen, dass Alkopops mit einem Hinweis versehen werden müssen, dass die Abgabe an Jugendliche verboten ist. Außerdem wird die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und die Mindestgröße einer Zigarettenpackung auf 17 Stück festgelegt.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze