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Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Vom 13.4.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 13 vom 17.4.2007.

Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/3227)

A. Ziel

Mit der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung wurde das Insolvenzverfahren umfassend neu geregelt. Dabei wurden teilweise Verfahren eingeführt, die für das deutsche Recht völlig neu waren. Bei einer solchen Neukodifizierung war abzusehen, dass nach einer gewissen Erfahrungszeit mit dem neuen Recht ein Anpassungsbedarf auftreten wird. Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) wurde versucht, diesem Anpassungsbedarf für das Verbraucherinsolvenzverfahren Rechnung zu tragen. Die Verfahrensbegradigungen für das Regelinsolvenzverfahren blieben bei diesen Überlegungen weitgehend ausgeklammert, da in diesem Bereich ein nicht so dringender Handlungsbedarf bestand. Gleichwohl sind in der Praxis gewisse Defizite aufgetreten, die nun behoben werden sollen. Dies gilt etwa für die Auswahl des Insolvenzverwalters, für die Veräußerung von Unternehmen vor dem Berichtstermin oder für die öffentliche Bekanntmachung über das Internet.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf werden Regelungen vorgeschlagen, die insbesondere dazu beitragen sollen, die festgestellten Defizite im Unternehmensinsolvenzverfahren zu beheben. Bei der Auswahl des Insolvenzverwalters wird klargestellt, dass eine Verwendung geschlossener Listen durch die Insolvenzgerichte nicht zulässig ist. Übertragende Sanierungen werden unter engen Voraussetzungen im eröffneten Verfahren bereits vor dem Berichtstermin zugelassen, um außergewöhnlich günstige Verwertungschancen bereits in diesem frühen Verfahrensstadium nutzen zu können. Für den Insolvenzverwalter wird ferner die Möglichkeit vorgesehen, einzelne Gegenstände aus der Masse freizugeben. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch über das Internet vorzunehmen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/3227 02.11.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/4194 31.01.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze