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Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Unzulässigkeit der Auswahl des Insolvenzverwalters über geschlossene Listen, Zulassung übertragender Sanierungen im eröffneten Verfahren unter bestimmten Bedingungen, Möglichkeit der Freigabe einzelner Gegenstände durch den Insolvenzverwalter, öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch im Internet.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):