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Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen

Vom 15.5.2003, verkündet in Jahrgang 2003 Nr. 19 vom 20.5.2003.

Durch dieses Gesetz wurde erlaubt, Läden auch samstags - wie an den anderen Werktagen - bis 20 Uhr zu öffnen. Vorher war der Ladenschluss an Samstagen auf 16 Uhr festgelegt. Kleine Änderungen gab es auch zur Sonntagsöffnung von Läden.


Hier ist das Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
sidi Blume HTML fortlaufender Text
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Durch dieses Gesetz wurde erlaubt, Läden auch samstags - wie an den anderen Werktagen - bis 20 Uhr zu öffnen. Vorher war der Ladenschluss an Samstagen auf 16 Uhr festgelegt. Kleine Änderungen gab es auch zur Sonntagsöffnung von Läden.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze