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Durch das Gesetz wird es den Staatsanwaltschaften gestattet, online auf DatenbestÄnde des INPOL-Systems der Polizei zuzugreifen. Ebenso erhalten Polizei und Strafgerichte auf Daten aus dem zentralen staatsanwaltliche Verfahrensregister Zugriff.
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Hier ist das Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Durch das Gesetz wird es den Staatsanwaltschaften gestattet, online auf DatenbestÄnde des INPOL-Systems der Polizei zuzugreifen. Ebenso erhalten Polizei und Strafgerichte auf Daten aus dem zentralen staatsanwaltliche Verfahrensregister Zugriff.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):
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