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Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften

Vom 4.11.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 57 vom 9.11.2004.

Hier ist das Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3444)

A. Ziel

1. Wirkungsgleiche Übertragung des Wegfalls der Beteiligung der Rentenversicherung am Pflegeversicherungsbeitrag auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes.

2. Gewährung eines Zuschusses an freiwillig krankenversicherte Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei gleichzeitigem Wegfall des Beihilfeanspruchs.

3. Aufhebung der Befristung der Regelungen zur Teildienstfähigkeit.

B. Lösung

1. Die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um den halben Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung vermindert. Die Verminderung erfolgt jeweils am 1. Dezember durch Abzug von der jährlichen Sonderzahlung. Eine wirkungsgleiche Übertragung auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder obliegt den Ländern in eigener Verantwortung.

2. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten einen laufenden Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Krankenversicherung. Gleichzeitig entfällt der Anspruch auf Beihilfe.

3. Die bis zum 31. Dezember 2004 befristete Regelung zur Verwendung von Beamtinnen und Beamten in Teildienstfähigkeit wird eine Dauerregelung. Für Beamtinnen und Beamte, die ihre Amtspflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen können, besteht so die Möglichkeit der weiteren dienstlichen Verwendung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3444 29.6.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3830 29.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/3847 30.9.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/3848 29.9.2004 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze