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Grundstücksrechtsänderungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern)

Vom 2.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 48 vom 7.11.2000.

Hier ist das Grundstücksrechtsänderungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3508)

A. Ziel

1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. April 1998 ­ 1 BvR 1680/93 u. a. ­ die Regelung des Artikels 233 § 2a Abs. 8 Satz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) i. d. F. des Sachenrechtsänderungsgesetzes vom 21. September 1994 insoweit für mit Artikel 14 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt, als diese für die Zeit vom 22. Juli 1992 (Inkrafttreten des das sachenrechtliche Moratorium begründenden Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes) bis zum 31. Dezember 1994 einen gesetzlichen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den nach dem sachenrechtlichen Moratorium zum Besitz berechtigten Nutzer auf Nutzungsentgelt nicht vorsieht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die verfassungswidrige Regelung bis zum 30. Juni 2000 durch eine verfassungskonforme Regelung zu ersetzen.

2. Bei der Bewältigung der mit dem Immobilienrecht der neuen Länder im Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten haben sich in der rechtlichen Praxis verschiedene Bedürfnisse für größtenteils technische Änderungen des Vermögensgesetzes, von Übergangsvorschriften im EGBGB und des Grundbuchbereinigungsgesetzes herausgebildet. Im Hinblick auf die derzeit vorbereitete Umstrukturierung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist eine Neuregelung ihrer Zuständigkeiten aus der Grundstücksverkehrsordnung und dem Parteiengesetz der DDR erforderlich.

B. Lösung

Zu 1. Es wird ein gesetzlicher Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den nach dem sachenrechtlichen Moratorium zum Besitz des Grund-

stücks Berechtigten auf Zahlung von Nutzungsentgelt für den betreffenden Zeitraum eingeführt.

Zu 2. Den praktischen Bedürfnissen wird durch entsprechende Änderungen der Rechtsvorschriften Rechnung getragen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3508 6.6.2000 Gesetzentwurf der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Hans-Joachim Hacker, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt, (Salzgitter), Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Dr. Margrit Spielmann, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/3824 6.7.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/3905 20.7.2000 Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Zustimmungsversagung gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes)
14/3999 18.8.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses)
14/4165 27.9.2000 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze