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Entsprechend einem Urteil des EuGH werden die Handelsregistergebühren künftig am Aufwand statt wie bisher am Gegenstandswert bemessen. Außerdem wird die Gebührenpflicht auch für Eintragungen ins Genossenschaftsregister eingeführt. Schließlich soll das Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister beschleunigt werden.
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Hier ist das Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Entsprechend einem Urteil des EuGH werden die Handelsregistergebühren künftig am Aufwand statt wie bisher am Gegenstandswert bemessen. Außerdem wird die Gebührenpflicht auch für Eintragungen ins Genossenschaftsregister eingeführt. Schließlich soll das Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister beschleunigt werden.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):
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