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Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts-und Genossenschaftsregistersachen)

Vom 3.7.2004, verkündet in Jahrgang 2004 Nr. 32 vom 7.7.2004.

Entsprechend einem Urteil des EuGH werden die Handelsregistergebühren künftig am Aufwand statt wie bisher am Gegenstandswert bemessen. Außerdem wird die Gebührenpflicht auch für Eintragungen ins Genossenschaftsregister eingeführt. Schließlich soll das Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister beschleunigt werden.


Hier ist das Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Entsprechend einem Urteil des EuGH werden die Handelsregistergebühren künftig am Aufwand statt wie bisher am Gegenstandswert bemessen. Außerdem wird die Gebührenpflicht auch für Eintragungen ins Genossenschaftsregister eingeführt. Schließlich soll das Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister beschleunigt werden.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze