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Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers

(Nichtamtlicher Kurztitel: Heimsicherungsverordnung)

In der Fassung vom 24.4.1978, zuletzt geändert durch Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003.

Rechtsbereich: Sozialrecht allgemein      FNA Nr. 2170-5-3

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