Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie
In der Fassung vom 11.7.2000, zuletzt geändert durch Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003.
Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Ausländerrecht, Asylrecht
FNA Nr. 860-3-18
Diese Verordnung regelt die Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit der deutschen sogenannten "Greencard"-Regelung. Zur Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Ausländer gibt es eine weitere Verordnung.
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Hier ist die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der
letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger
Verlag verlinkt.
- Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie vom 11.7.2000 (Erstverkündung), BGBl I 2000, 1146
- Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro vom 3.12.2001, BGBl I 2001, 3306
- Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom 23.3.2002, BGBl I 2002, 1130
- Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie vom 16.7.2003, BGBl I 2003, 1471
- Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2003, 2848
- Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (Aufhebung), BGBl I 2008, 2917
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