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Informationsfreiheitsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes)

Vom 5.9.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 57 vom 13.9.2005.

Hier ist das Informationsfreiheitsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4493)

A. Ziel

Das Gesetz soll das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter gestalten. Die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt.

B. Lösung

Eröffnung eines allgemeinen und voraussetzungslosen Zugangs zu amtlicher Information des Bundes unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4493 14.12.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5606 1.6.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/5610 1.6.2005 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze