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Kraftfahrzeugsteuerzuständigkeitsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Bündelung von Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz durch die Hauptzollämter)

Vom 30.1.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 6 vom 10.2.2014.

Hier ist die Kraftfahrzeugsteuerzuständigkeitsverordnung im WWW zu finden:

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