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Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung)

Vom 9.8.2003, verkündet in Jahrgang 2003 Nr. 40 vom 12.8.2003.

Das Gesetz enthÄlt ein ganz neues KDVG mit Vereinfachungen im Verfahren gegenüber der früheren Regelung. Vor allem wurden die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung abgeschafft. Alle Verfahren - auch die von Soldaten und Einberufenen - werden nun beim Bundesamt für den Zivildienst geführt. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist in der Regel nicht mehr erforderlich und im wird Bedarfsfall vom Amt selbst beschafft. Allgemein eingeführt wurde ein Widerspruchsverfahren gegen ablehnende KDV-Bescheide.


Hier ist das Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz im WWW zu finden:

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Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz enthÄlt ein ganz neues KDVG mit Vereinfachungen im Verfahren gegenüber der früheren Regelung. Vor allem wurden die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung abgeschafft. Alle Verfahren - auch die von Soldaten und Einberufenen - werden nun beim Bundesamt für den Zivildienst geführt. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist in der Regel nicht mehr erforderlich und im wird Bedarfsfall vom Amt selbst beschafft. Allgemein eingeführt wurde ein Widerspruchsverfahren gegen ablehnende KDV-Bescheide.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze