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Ausführungsgesetz zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910

In der Fassung vom 14.8.1912, zuletzt geändert durch Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006.

Nicht mehr in Kraft!

FNA Nr. 319-41

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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