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Opferentschädigungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

In der Fassung vom 7.1.1985, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017.

Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht      FNA Nr. 89-8

Opfer von Gewalttaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Versorgung nach diesem Gesetz.

Hier ist das Opferentschädigungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
BMJ/juris HTML fortlaufender Text 25.6.2009
BMJ/juris
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

Urteile zu diesem Gesetz (kleine Auswahl)


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TitelBeschreibung
SGB IX Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv". Enthält auch das OEG.

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