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Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG)

Vom 9.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 58 vom 14.12.2006.

Hier ist das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2494)

A. Ziel

Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17). Die Richtlinie 2003/35/EG war bis zum 25. Juni 2005 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Richtlinie 2003/35/EG verpflichtet unter anderem zur

* Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Plänen und Programmen des EG-Rechts, die nicht bereits nach der SUP-Richtlinie der EG einer Strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen,

* Ergänzung der nationalen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie der EG. Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben des "UN ECE ­ Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" (sogenannte Aarhus-Konvention), welches alle EG- Mitgliedstaaten und die Europäische Gemeinschaft gezeichnet haben, für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren im europäischen Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG in das deutsche Recht durch dieses Gesetz bewirkt daher zugleich eine Anpassung des nationalen Rechts an die Anforderungen der Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren.

B. Lösung

Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG durch die Änderung bestehender Fachgesetze und Verordnungen, insbesondere des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Umsetzung der Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2494 04.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/2933 12.10.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/3053 20.10.2006 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 29. September bis 19. Oktober 2006)
16/3311 08.11.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
16/3364 08.11.2006 Änderungsantrag des Abgeordneten Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze