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Öko-Kennzeichengesetz

(Langtitel: Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus)

Vom 10.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 66 vom 14.12.2001.

Hier ist das Öko-Kennzeichengesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7254)

A. Ziel

Die bisherige Kennzeichnung von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend transparent und führt zur Verunsicherung. Diesem Umstand soll durch die Einführung eines einheitlichen staatlichen Öko-Kennzeichens abgeholfen werden. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Bestandteil der Agrarwende im Hinblick auf das Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln zurückzugewinnen.

B. Lösung

Es wird ein einheitliches Öko-Kennzeichen zur freiwilligen Verwendung für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus eingeführt und gesetzlich abgesichert. Die Verwendung des Öko-Kennzeichens wird an die Kriterien gebunden, welche die einschlägigen EG-Vorschriften an den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln stellen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7254 1.11.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7346 7.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze