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Opferrechtsreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren)

Vom 24.6.2004, verkündet in Jahrgang 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004.

Das Gesetz soll die Rechte der Opfer von straftaten im Strafverfahren stÄrken. Mehrfache Vernehmungen des Opfers sollen möglichst vermieden werden. Das sogenannte AdhÄsionsverfahren, das es ermöglicht, Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, soll verbessert werden. Schließlich soll das Opfer einer Straftat stÄrker als bisher Informationen über den Stand des Strafverfahrens sowie über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten erhalten.


Hier ist das Opferrechtsreformgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz soll die Rechte der Opfer von straftaten im Strafverfahren stÄrken. Mehrfache Vernehmungen des Opfers sollen möglichst vermieden werden. Das sogenannte AdhÄsionsverfahren, das es ermöglicht, Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, soll verbessert werden. Schließlich soll das Opfer einer Straftat stÄrker als bisher Informationen über den Stand des Strafverfahrens sowie über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten erhalten.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze