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Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller)

In der Fassung vom 9.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011.

Rechtsbereich: Personenstandsrecht, Meldewesen, Pässe, Personalausweise      FNA Nr. 210-5-11

Hier ist die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar Teil eines größeren Dokuments 9.10.2007
BMJ/juris
direkt §
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