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Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Bewertung und Anerkennung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger für die Untersuchung von Proben)

In der Fassung vom 11.2.1999, zuletzt geändert durch Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung vom 11.8.2009.

Rechtsbereich: Lebensmittelrecht      FNA Nr. 2125-40-77

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