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Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015

(Langtitel: Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015)

In der Fassung vom 14.10.2014.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter      FNA Nr. 860-12-1-4

Hier ist die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015 im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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