Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter FNA Nr. 2170-1-23
Die Regelsatzverordnung ist nicht mehr in Kraft. Die Höhe der Sozialhilfe und des Arbeitslosengelds II werden nun durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 bestimmt.
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
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| Titel | Beschreibung |
|---|---|
| Sozialhilfe - Grundsicherung | Diese Textsammlung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält neben SGB II und SGB XII auch viele weitere Vorschriften zu Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende, unter anderem die Regelsatzverordnung. |
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