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RV-Pauschalbeitragsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines auf Grund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Dienstes)

In der Fassung vom 30.10.1991, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.6.2005.

Rechtsbereich: Rentenversicherung      FNA Nr. 860-6-3

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