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Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

In der Fassung vom 16.6.1922, zuletzt geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.8.2002.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 611-14-1

Neben Bestimmungen zur Lotteriesteuer enthält die Verordnung auch Regelungen über die Genehmigung von Totalisatoren und die Zulassung als Buchmacher und einige Bestimmungen über deren Geschäftsbetrieb.

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