Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 611-14-1
Neben Bestimmungen zur Lotteriesteuer enthält die Verordnung auch Regelungen über die Genehmigung von Totalisatoren und die Zulassung als Buchmacher und einige Bestimmungen über deren Geschäftsbetrieb.
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Hier ist das Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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