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Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

In der Fassung vom 14.8.1963, zuletzt geändert durch Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.8.2015.

Rechtsbereich: Statistikrecht      FNA Nr. 700-2

Die sogenannten "Fünf Weisen", die einen jährlichen Bericht zur Wirtschaftslage erstellen, haben ihre Rechtsgrundlage in diesem Gesetz.

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Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
der Sachverständigenrat HTML fortlaufender Text 8.6.1967
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