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Schlichtungsstellenverfahrensverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren)

In der Fassung vom 10.7.2002, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.7.2009.

Rechtsbereich: Zivilrecht: Verbraucherschutz      FNA Nr. 402-28-1

Bestimmte Streitigkeiten von Bankkunden mit ihrer Bank (nicht ausschließlich um Überweisungen!) können außergerichtlich durch Schlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank sowie verschiedenen Bankenverbänden geklärt werden. Das Verfahren vor diesen Schlichtungsstellen regelt diese Verordnung. Wichtigste Punkte: Die Schlichtung ist für den Kunden kostenlos, ein Rechtsanwalt ist nicht nötig, das Ergebnis der Schlichtung ist aber nur ein Lösungsvorschlag, der für beide Seiten nicht verbindlich ist.

Hier ist die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Deutsche Bundesbank PDF fortlaufender Text 2.12.2004
BMJ/juris
direkt §
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