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Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1292)
AnzeigeA. Ziel
In Klageverfahren mehrerer Kinobetreiber hat das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verpflichtung zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 geäußert und die entsprechenden Regelungen mit Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2009 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht aufgrund des fehlenden gesetzlichen Abgabemaßstabs für Fernsehveranstalter einen Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit. Die Fernsehveranstalter zahlen ihre Beiträge auf der Grundlage von Verträgen mit der Filmförderungsanstalt (FFA). Ziel dieses Entwurfs ist es, den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts durch die Einführung eines gesetzlichen Abgabemaßstabs, der bei der Aushandlung der Verträge zu beachten ist, Rechnung zu tragen. Durch die rückwirkende Änderung soll dies auch für den Zeitraum 2004 bis 2008 gelten.
B. Lösung
Einführung eines Abgabemaßstabs für Fernsehveranstalter,
* Klarstellung, dass auch die Fernsehveranstalter zur Abgabe verpflichtet sind,
* rückwirkende Änderung des FFG.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
17/1292 | 31.03.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/1938 | 07.06.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):