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Das Gesetz har Bachelor- und MasterstudiengÄnge als ein Regelangebot eingeführt, die Einrichtung von verfassten Studierendenschaften bundesweit festgeschrieben und - allerdings mit einer sehr lückenhaften Regelung - Studiengebühren für ein Erststudium verboten. Die Änderungen gelten nicht unmittelbar sondern müssen von den LÄndern in ihren hochschulrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Dazu haben sie drei Jahre Zeit. Gegen das Gesetz läuft allerdings eine Klage mehrerer Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Das Gesetz har Bachelor- und MasterstudiengÄnge als ein Regelangebot eingeführt, die Einrichtung von verfassten Studierendenschaften bundesweit festgeschrieben und - allerdings mit einer sehr lückenhaften Regelung - Studiengebühren für ein Erststudium verboten. Die Änderungen gelten nicht unmittelbar sondern müssen von den LÄndern in ihren hochschulrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Dazu haben sie drei Jahre Zeit. Gegen das Gesetz läuft allerdings eine Klage mehrerer Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):