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Sechstes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Vom 5.10.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 72 vom 10.10.2002.

In den Änderungen zum Strafvollzugsgesetz ging es um die Benutzung von Fotos von Gefangenen, die in EDV-Anlagen gespeichert sind, zur IdentitÄtskontrolle in Justizvollzugsanstalten. Außerdem wurden die Befugnisse der JVAs zur übermittlung von Daten an die Finanzbehörden erweitert. In der StPO wurden einige zusÄtzliche Taten in den Katalog der FÄlle aufgenommen, in denen die Telekommunikation von VerdÄchtigen überwacht werden darf.


Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

In den Änderungen zum Strafvollzugsgesetz ging es um die Benutzung von Fotos von Gefangenen, die in EDV-Anlagen gespeichert sind, zur IdentitÄtskontrolle in Justizvollzugsanstalten. Außerdem wurden die Befugnisse der JVAs zur übermittlung von Daten an die Finanzbehörden erweitert. In der StPO wurden einige zusÄtzliche Taten in den Katalog der FÄlle aufgenommen, in denen die Telekommunikation von VerdÄchtigen überwacht werden darf.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze