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In den Änderungen zum Strafvollzugsgesetz ging es um die Benutzung von Fotos von Gefangenen, die in EDV-Anlagen gespeichert sind, zur IdentitÄtskontrolle in Justizvollzugsanstalten. Außerdem wurden die Befugnisse der JVAs zur übermittlung von Daten an die Finanzbehörden erweitert. In der StPO wurden einige zusÄtzliche Taten in den Katalog der FÄlle aufgenommen, in denen die Telekommunikation von VerdÄchtigen überwacht werden darf.
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Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
In den Änderungen zum Strafvollzugsgesetz ging es um die Benutzung von Fotos von Gefangenen, die in EDV-Anlagen gespeichert sind, zur IdentitÄtskontrolle in Justizvollzugsanstalten. Außerdem wurden die Befugnisse der JVAs zur übermittlung von Daten an die Finanzbehörden erweitert. In der StPO wurden einige zusÄtzliche Taten in den Katalog der FÄlle aufgenommen, in denen die Telekommunikation von VerdÄchtigen überwacht werden darf.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):