Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht FNA Nr. 423-5-2-2
Die Verordnung schützt den Namen "Solingen" für Messer, Besteck und ähnliche Geräte. Er darf für solche Produkte nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich in und um Solingen hergestellt sind.
|
Hier ist die Solingenverordnung im WWW zu finden:
| |||||||||||||
Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)
| Titel | Beschreibung |
|---|---|
| Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht | Eine Ausgabe der Reihe jurisTexte, die neben der SolingenV auf fast 1400 Seiten zahlreiche deutsche und intenationale Rechtsnormen zum Thema enthält. Besonderheit: Auf Wunsch informiert der Verlag seine Kunden kostenlos per Mail, wenn ein Gesetz geändert wird. |
Weitere thematisch passende Links:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.