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Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze)

Vom 14.4.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 16 vom 16.4.2010.

Hier ist das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/507)

A. Ziel

Die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht überwunden. Die Folgewirkungen beschränken sich nicht allein auf den Bereich der Wirtschaft. Betroffen sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre vom Verlust betroffenen oder bedrohten Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang reißt die Krise auch spürbare Lücken in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 wurde vereinbart, die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Arbeitgeber und damit die Lohnnebenkosten zur Überwindung der Krise stabil zu halten. Es soll ein Schirm zum Schutz der Arbeitnehmer in der Krise aufgespannt werden. Im Bereich der Landwirtschaft erfordert die aktuelle Krise auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Einkommensstützung der betroffenen Milcherzeuger, insbesondere für Erzeuger auf Grünlandstandorten. Im Koalitionsvertrag wurde ein Grünlandmilchprogramm des Bundes vereinbart. Erforderlich sind für die Jahre 2010 und 2011 für Milcherzeuger eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie. Die Europäische Union stellt im Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation als Krisenmaßnahme für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung (so genanntes EU-Milchprogramm), von denen auf Deutschland etwa 61 Mio. Euro entfallen werden. Die Verwendung dieser Mittel für eine zusätzliche Grünlandprämie für Milchviehhalter, die bereits im Jahr 2009 von der Krise des Milchmarkts betroffen waren, wird geregelt.

Die Auswirkungen der konjunkturellen Krise auf den Arbeitsmarkt sind noch nicht endgültig abzusehen. Zwar sind die Maßnahmen der Bundesregierung weiterhin darauf angelegt, Beschäftigung möglichst zu sichern; dennoch ist nicht auszuschließen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder im Anschluss daran auf Grund des wegfallenden Einkommens auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. Ist es ihnen trotz intensiver Bemühungen, die Arbeitslosigkeit zu beenden, vorübergehend nicht möglich, eine neue Beschäftigung zu finden, sollte die Gewährung von Arbeitslosengeld II in der Regel nicht an zu hohem Altersvorsorgevermögen scheitern: Wer während seiner Erwerbstätigkeit nachhaltig privat für das Alter vorgesorgt hat, soll nicht während einer verhältnis-

mäßig kurzen Zeit der Erwerbslosigkeit auf Teile davon zurückgreifen müssen. Neben der gesetzlichen und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll dies in stärkerem Umfang als bisher auch für Ansprüche gelten, mit denen unwiderruflich für das Alter vorgesorgt wurde.

Die weltweite Wirtschaftskrise hat auch zu Einnahmeausfällen und steigenden Ausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit geführt. Hierdurch wird der Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2009 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich rund 14,9 Mrd. Euro entstehen, wodurch die Rücklage der Bundesagentur am Jahresende auf rund 1,8 Mrd. Euro sinken wird. Für das Haushaltsjahr 2010 erwartet die Bundesagentur für Arbeit bei einem unveränderten Beitragssatz in Höhe von 2,8 Prozent ein Defizit in Höhe von rund 17,8 Mrd. Euro, welches am Jahresende einen Fehlbestand von 16 Mrd. Euro bedeuten würde.

Für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Jahr 2010 konjunkturbedingte Mindereinnahmen erwartet. Zur Kompensation krisenbedingter Mindereinnahmen ist es als gesamtstaatliche flankierende Maßnahme erforderlich, der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 zusätzliche Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung zu stellen.

B. Lösung

­ Erlass eines Gesetzes über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter,

* Erhöhung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Um den Beitragssatz zur Arbeitsförderung stabil zu halten, ohne die Bundesagentur für Arbeit mit einem Darlehen zu belasten, welches sie ohne eine erhebliche Beitragserhöhung auf absehbare Zeit nicht zurückzahlen kann, ist das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2010 in einen Zuschuss umzuwandeln.

Der Bund leistet im Jahr 2010 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/507 25.01.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/814 24.02.2010 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/849 26.02.2010 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 29. Januar bis 25. Februar 2010)
17/928 03.03.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze