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Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verordnung

(Langtitel: Verordnung über die Erreichung der Höchstgrenze nach dem Stipendienprogramm-Gesetz)

In der Fassung vom 29.11.2011.

Rechtsbereich: Ausbildungsförderung      FNA Nr. 2212-6-2

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