Zurück zur Hauptseite

Suchdienstedatenschutzgesetz

Vom 2.4.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 18 vom 8.4.2009.

Hier ist das Suchdienstedatenschutzgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10813)

A. Ziel

Der nationale Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in seinem 16. Tätigkeitsbericht auf das Fehlen einer bereichsspezifischen Grundlage für die Arbeit der Suchdienste hingewiesen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf wird eine bereichsspezifische Grundlage für den Umgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10813 07.11.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10998 20.11.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/11125 28.11.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 14. bis 27. November 2008)
16/11253 04.12.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze