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Umweltinformationskostenverordnung

(Langtitel: Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Behörden des Bundes beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes)

In der Fassung vom 23.8.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 22.12.2004.

Rechtsbereich: Allgemeines Umweltrecht, Sonstige Bereiche des Umweltrechts      FNA Nr. 2129-24-1

Die Verordnung bestimmt, welche Zahlungen die Bundesbehörden für Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz verlangen können.

Hier ist die Umweltinformationskostenverordnung im WWW zu finden:

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