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Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden

In der Fassung vom 18.6.1942, zuletzt geändert durch FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008.

Rechtsbereich: Beurkundung, Grundbuchwesen      FNA Nr. 315-4

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