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Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers

Vom 15.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 62 vom 21.12.2006.

Hier ist die Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers im WWW zu finden:

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