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Hier ist die Verordnung zur Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Regelungen zum vorläufigen Bearbeitungsmerkmal für jeden im Melderegister gespeicherten Einwohner; Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):