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Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nr. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde

Vom 10.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 31 vom 13.7.2006.

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