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Verwaltungsdatenverwendungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken)

Vom 31.10.2003, verkündet in Jahrgang 2003 Nr. 53 vom 5.11.2003.

Zweck dieses Gesetzes war, bestimmte Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung für Wirtschaftsstatistiken verwendbar zu machen. Damit sollten weniger direkte Erhebungen bei Unternehmen nötig sein. Das Gesetz ist zunÄchst befristet, weil man erproben will, wie gut die Verwaltungsdaten für statistische Zwecke zu gebrauchen sind.


Hier ist das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Zweck dieses Gesetzes war, bestimmte Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung für Wirtschaftsstatistiken verwendbar zu machen. Damit sollten weniger direkte Erhebungen bei Unternehmen nötig sein. Das Gesetz ist zunÄchst befristet, weil man erproben will, wie gut die Verwaltungsdaten für statistische Zwecke zu gebrauchen sind.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze