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Zweck dieses Gesetzes war, bestimmte Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung für Wirtschaftsstatistiken verwendbar zu machen. Damit sollten weniger direkte Erhebungen bei Unternehmen nötig sein. Das Gesetz ist zunÄchst befristet, weil man erproben will, wie gut die Verwaltungsdaten für statistische Zwecke zu gebrauchen sind.
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Hier ist das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Zweck dieses Gesetzes war, bestimmte Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung für Wirtschaftsstatistiken verwendbar zu machen. Damit sollten weniger direkte Erhebungen bei Unternehmen nötig sein. Das Gesetz ist zunÄchst befristet, weil man erproben will, wie gut die Verwaltungsdaten für statistische Zwecke zu gebrauchen sind.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):