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Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Qualifizierungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung bei Einstellung und gleichzeitiger betrieblicher Qualifizierung von Arbeitnehmern unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss und vorangegangener 6-monatiger Arbeitslosigkeit, Eingliederungszuschuss als Arbeitgeberleistung bei Einstellung jüngerer Arbeitnehmer mit Berufsabschluss und vorangegangener 6-monatiger Arbeitslosigkeit, Befristung beider Leistungen bis Ende 2010; Übernahme des Bundes-Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) als Ermessensleistung für Arbeitgeber, Schaffung der Möglichkeit sozialpädagogischer Begleitung und organisatorischer Unterstützung, Erweiterung der Berufsorientierungsmaßnahmen für Schüler allgemein bildender Schulen bis 2010: Verlängerung des zulässigen Zeitraums über vier Wochen hinaus, Zulässigkeit auch außerhalb der unterrichtsfreien Zeit.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):