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Hier ist die Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Aufnahme des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, des Universitätsklinikums der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie der Muthesius Kunsthochschule in die Anlage.
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):