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Wahlordnung

(Langtitel: Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes)

In der Fassung vom 11.12.2001, zuletzt geändert durch Verordnung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom 23.6.2004.

Rechtsbereich: Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung      FNA Nr. 801-7-1-1

Hier ist die Wahl des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt. Um die Bundestagswahl geht es hingegen in der Bundeswahlordnung. Beschwerden über den nichtssagenden Kurztitel bitte ich beim Gesetzgeber anzubringen.

Hier ist die Wahlordnung im WWW zu finden:

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