Rechtsbereich: Wahlrecht FNA Nr. 111-2
Sogenannte Wahlanfechtungen (offiziell: Einsprüche) nach Bundestagswahlen werden vom Bundestag geprüft. Das Verfahren dafür ist in diesem Gesetz geregelt. Danach kann ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgen, das aber im Bundesverfassungsgerichtsgesetz näher geregelt ist.
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Hier ist das Wahlprüfungsgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
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| Titel | Beschreibung |
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| Rechtsgrundlagen für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag | Die Broschüre enthält u.a. das Wahlprüfungsgesetz und ist beim Bundeswahlleiter kostenlos erhältlich. |
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