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Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ­ Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms

Vom 20.7.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 38 vom 27.7.2011.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5709)

A. Ziel

In jüngerer Zeit hat es wegen des Lärms von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Klagen gegeben, die in der öffentlichen Diskussion mit der Frage nach einer kinderfreundlichen Gesellschaft aufgegriffen worden sind. Es besteht daher Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts, um den von solchen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren und um ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.

B. Lösung

Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird sichergestellt, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung mit dem Ziel zu ändern, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist, generell zuzulassen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/5709 04.05.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5957 25.05.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze