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Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 12.4.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 16 vom 18.4.2012.

Hier ist das Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8350)

A. Ziel

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) nicht mehr im Einklang mit den von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 BWG vorgegebenen Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung. Aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.

B. Lösung

Durch Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 2 BWG werden, soweit dies erforderlich ist, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/8350 17.01.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/8483 25.01.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze